Rechtstracker.at

§ 3

Fassungen
28.04.1999 bis 31.12.2005 — BGBl. II Nr. 133/1999 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 328.04.199931.12.2005 BGBl. II Nr. 133/1999 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aufenthaltsrecht kriegsvertriebener Kosovo-Albaner

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 133 aus 1999,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

28.04.1999BGBl. II Nr. 133/1999

Außerkrafttretensdatum

31.12.2005

Index

41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 4,

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005,).

Text

Paragraph 3,

Staatsangehörigen der Bundesrepublik Jugoslawien, die glaubhaft machen, Kosovo-Albaner zu sein, sowie deren Ehegatten und minderjährigen Kindern, die aus dem Kosovo vertrieben wurden und anderweitig keinen Schutz gefunden haben, kommt ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht zu, wenn ihnen mit Zustimmung der Sicherheitsdirektion die Einreise in das Bundesgebiet deshalb gestattet wird, weil sie

  1. Ziffer eins
    Elternteil eines minderjährigen Kindes sind, dem gemäß der Paragraphen eins, oder 2 das vorübergehende Aufenthaltsrecht zukommt, oder
  2. Ziffer 2
    minderjähriges Kind oder Ehegatte eines Fremden sind, dem gemäß der Paragraphen eins, oder 2 das vorübergehende Aufenthaltsrecht zukommt, oder
  3. Ziffer 3
    nahe Angehörige haben, die rechtmäßig in Österreich niedergelassen sind, und ihr Unterhalt gesichert ist oder
  4. Ziffer 4
    Ehegatten oder minderjährige Kinder von Kosovo-Albanern sind, die gemäß Paragraph 15, oder Paragraph 19, AsylG zum Aufenthalt in Österreich berechtigt sind.

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2018

Gesetzesnummer

10006103

Dokumentnummer

NOR12067380

Alte Dokumentnummer

N4199959067L