Kurztitel
Statistik - Viehzählungen 1999
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 208/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 208 aus 1999,
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz, 80/01 Organisationsrecht
Text
Anlage
Rinder
Jungvieh unter 1 Jahr alt:
Schlachtkälber bis 300 kg Lebendgewicht
Andere Kälber und Jungrinder, männlich
Andere Kälber und Jungrinder, weiblich
Jungvieh 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt:
Stiere
Ochsen
Schlachtkalbinnen
Nutz- und Zuchtkalbinnen
Rinder 2 Jahre alt und älter:
Stiere und Ochsen
Schlachtkalbinnen
Nutz- und Zuchtkalbinnen
Milchkühe
Andere Kühe
Rinder insgesamt
Schweine
Ferkel (unter 20 kg Lebendgewicht)
Jungschweine (von 20 bis unter 50 kg Lebendgewicht)
Mastschweine (einschließlich ausgemerzte Zuchttiere) mit einem Lebendgewicht von 50 kg und darüber:
50 bis unter 80 kg
80 bis unter 110 kg
110 kg und mehr
Zuchtschweine mit einem Lebendgewicht von 50 kg und darüber:
Jungsauen, noch nie gedeckt
Jungsauen, erstmals gedeckt
Ältere Sauen, gedeckt
Ältere Sauen, nicht gedeckt
Zuchteber
Schweine insgesamt
Schafe
Mutterschafe und gedeckte Lämmer
Andere Schafe
Schafe insgesamt
Ziegen
Ziegen, die bereits gezickelt haben und gedeckte Ziegen
Andere Ziegen
Ziegen insgesamt
Geflügel
Masthähnchen und -hühnchen
Legehennen
Art der Haltung von mindestens 50% der Legehennen (Käfig- oder Batteriehaltung, Bodenhaltung mit Auslauf, andere Haltungsformen) Hühner insgesamt
Sonstiges Geflügel (Enten, Truthühner, Gänse, Perlhühner) Nicht untersuchte Schlachtungen (vom 2. Dezember 1998 bis einschließlich 1. Dezember 1999):
Kälber
Schweine
Schafe (einschließlich Lämmer)
Sonstige:
Einhufer (Pferde)
Zuchtwild im Sinne der Verordnung BGBl. Nr. 399/1994 (Schalenwild):Zuchtwild im Sinne der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 399 aus 1994, (Schalenwild):
Wildhuftiere, die wie Haustiere in Gefangenschaft gehalten, gezüchtet und zum Zwecke der Fleischgewinnung getötet werden.
Schlagworte
Nutzkalb, Masthuhn, Käfighaltung