Kurztitel
Wirtschaftliche Beziehungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 393/1924Bundesgesetzblatt Nr. 393 aus 1924,
Text
Anhang B.
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Dem Herrn ........................, Inhaber der vorliegenden Karte,
welcher mit seinen Waren die Messen und Märkte in ...................
(für die österreichischen Staatsangehörigen: in der Türkei, für die
türkischen Staatsangehörigen: in Österreich) zu besuchen
beabsichtigt, wird bestätigt, daß er zu .................... wohnhaft
ist und die seinem Gewerbe entsprechenden gesetzlichen Steuern und
Abgaben zu entrichten hat.
Gegenwärtiges Zeugnis ist gültig für den Zeitraum von ... Monaten.
(Ort, Datum, Stempel und Unterschrift der ausstellenden Behörde.)