Rechtstracker.at

Art. 10

Fassungen
29.01.1929 bis 28.07.2004 — BGBl. Nr. 42/1929 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1029.01.192928.07.2004 BGBl. Nr. 42/1929 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 83/2004

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Handelsvertrag

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 42 aus 1929, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 83 aus 2004,

Typ

Vertrag – Dänemark

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 10

Inkrafttretensdatum

29.01.1929BGBl. Nr. 42/1929

Außerkrafttretensdatum

28.07.2004aufgehoben durch BGBl. III Nr. 83/2004

Index

59/10 Handelsabkommen

Beachte

Die Republik Österreich und das Königreich Dänemark haben

einvernehmlich festgestellt, dass der Handelsvertrag zwischen

Österreich und Dänemark durch länger andauernde übereinstimmende

Nichtanwendung obsolet geworden ist

vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 83 aus 2004,).

Text

Artikel römisch zehn. Die Staatsangehörigkeit der Schiffe soll gegenseitig entsprechend den an Bord befindlichen Dokumenten und Zeugnissen anerkannt werden, die zu diesem Zwecke von den zuständigen Behörden jedes der beiden Länder in Gemäßheit der in Geltung stehenden gesetzlichen Vorschriften ausgestellt wurden und die dem Schiffe die Berechtigung verleihen, die Flagge des betreffenden Landes zu führen.

Die Meßbriefe der Schiffe des einen der beiden vertragschließenden Teile werden von den Behörden des anderen Teiles anerkannt werden, ohne daß zu neuen Prüfungen oder Messungen geschritten wird, und den Meßbriefen des anderen Teiles, insbesondere hinsichtlich der Zahlung der Abgaben und Gebühren, unter der Bedingung gleichgestellt sein, daß die Vorschriften und Verfahren für die Vermessung in dem Lande, in dem der Meßbrief ausgestellt wurde, mit den Vorschriften und Verfahren für die Vermessung, die als Grundlage für die Ausstellung der Meßbriefe in dem anderen Lande dienen, als gleich oder gleichwertig anerkannt werden.

Gesetzesnummer

10006148

Dokumentnummer

NOR12067974

Alte Dokumentnummer

N5192935710L