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Anl. 2

Fassungen
ab 01.01.1932 — BGBl. Nr. 46/1932 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute01.01.1932 BGBl. Nr. 46/1932 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Handels- und Schiffahrtsvertrag

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 46 aus 1932,

Typ

Vertrag – Japan

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.01.1932BGBl. Nr. 46/1932

Außerkrafttretensdatum

Index

59/10 Handelsabkommen

Text

Wien, den 16. August, 5 Showa (1930).

Herr Bundeskanzler!

Mit Bezugnahme auf Artikel römisch sieben des am heutigen Tage zwischen Japan und Österreich abgeschlossenen Handels- und Schiffahrtsvertrages beehre ich mich zur Vermeidung jedes möglichen zukünftigen Mißverständnisses zu erklären, daß die japanische Regierung der Ansicht ist:

Ziffer eins Daß die Bestimmungen dieses Artikels die japanische Regierung nicht verhindern, für Waren, die über die Landgrenzen von japanischem Gebiet eingeführt werden, besondere Zollermäßigungen zu gewähren, die durch die Erwägungen gerechtfertigt werden sollten, die in Artikel 7 des Statuts über das Internationale Regime der Seehäfen vorgesehen sind, das von der nach Genf auf den 15. November 1923 einberufenen Zweiten Allgemeinen Konferenz über die Verkehrswege und den Durchgangsverkehr angenommen worden ist.

Ziffer 2 Daß jedoch Einverständnis darüber besteht, daß Waren, die Natur- oder Gewerbserzeugnisse des Gebietes der Republik Österreich sind, hinsichtlich solcher besonderer Zollermäßigungen, wie sie im vorhergehenden Absatz erwähnt sind, die Meistbegünstigung genießen sollen.

Ich wäre sehr dankbar, die Versicherung zu erhalten, daß die Regierung Euer Exzellenz der obigen Auslegung zustimmt.

Ich benütze die Gelegenheit, um Euer Exzellenz die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu erneuern.

Seiner Exzellenz

M. Ohno m. p.

Dr. Johann Schober,

Bundeskanzler der Republik Österreich

in Wien.

Schlagworte

Handelsvertrag, Naturerzeugnis

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2016

Gesetzesnummer

10006158

Dokumentnummer

NOR12068022

alte Dokumentnummer

N5193235808L