Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Energiewirtschaftsgesetz
Kundmachungsorgan
dRGBl. I S 1451/1935 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 121/2000dRGBl. römisch eins S 1451 aus 1935, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 121 aus 2000,
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Langtitel
Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft (Energiewirtschaftsgesetz). Vom 13. Dezember 1935
StF: dRGBl. I S 1451/1935 (GBlÖ Nr. 156/1939)
Präambel/Promulgationsklausel
Um die Energiewirtschaft als wichtige Grundlage des wirtschaftlichen und sozialen Lebens im Zusammenwirken aller beteiligten Kräfte der Wirtschaft und der öffentlichen Gebietskörperschaften einheitlich zu führen und im Interesse des Gemeinwohls die Energiearten wirtschaftlich einzusetzen, den notwendigen öffentlichen Einfluß in allen Angelegenheiten der Energieversorgung zu sichern, volkswirtschaftlich schädliche Auswirkungen des Wettbewerbs zu verhindern, einen zweckmäßigen Ausgleich durch Verbundwirtschaft zu fördern und durch all dies die Energieversorgung so sicher und billig wie möglich zu gestalten, hat die Reichsregierung das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Anmerkung
Das Energiewirtschaftsgesetz wurde auch als Annex im Gesetzblatt für
das Land Österreich (GBlÖ Nr. 156/1939) kundgemacht. Hier wird
jedoch dem dRGBl sowie der Gesetzestechnik der Novellen gefolgt.
Die Publikation im GBLÖ hat folgende Schlußformel enthalten:
,,Diese Verordnung, die im Reichsgesetzblatt I auf Seite 83
verlautbart wurde, tritt im Lande Österreich mit Wirkung vom
15. Februar 1939 in Kraft.`` Mit ,,dieser Verordnung`` ist die
Einführungsverordnung des Energiewirtschaftsgesetzes gemeint.
Erfassungsstichtag: 1. 1. 1996
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2019
Dokumentnummer
NOR11006283
Alte Dokumentnummer
N5193515829R