Norm Auffanggesellschaften für verstaatlichte Unternehmungen und Betriebe× ▾ ‹›Gliederung Auffanggesellschaften für verstaatlichte Unternehmungen und Betriebe Fassungen (Gesetz) ab 29.11.1946 — BGBl. Nr. 199/1946 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute29.11.1946 BGBl. Nr. 199/1946 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 29.11.1946 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1