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§ 44

Fassungen
01.07.2000 bis 31.12.2012 — BGBl. II Nr. 164/2000
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 4401.07.200031.12.2012 § → § BGBl. II Nr. 164/2000 · aufgehoben
§ 4401.01.197330.06.2000 BGBl. Nr. 234/1972

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Azetylenverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 75 aus 1951, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 164 aus 2000,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 44

Inkrafttretensdatum

01.07.2000BGBl. II Nr. 164/2000

Außerkrafttretensdatum

31.12.2012

Index

50/01 Gewerbeordnung

Beachte

Ist als Arbeitnehmerschutzvorschrift außer Kraft getreten. Die Geltung als gewerberechtliche Vorschrift bleibt unberührt.

Zum Außerkrafttreten vergleiche die Aufhebung des Paragraph 123, ASchG, Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994,, durch Artikel eins, Ziffer 81, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2012,.

Text

Paragraph 44, Schutzeinrichtungen im Hochdruckteil.

  1. Absatz eins,Es sind Vorrichtungen vorzusehen, die die Kompressoren zwangsläufig abschalten, sobald Gasmangel auf der Saugseite eintritt. Die Kompressoren sind so einzurichten, daß sie bei Überschreiten eines Betriebsdruckes von höchstens 25 atü zwangsläufig stillgesetzt werden oder auf die Saugseite arbeiten. Diese Einrichtungen können auch durch eine zuverlässige Alarmvorrichtung und Fernschalter ersetzt werden. Auch andere gleichwertige Einrichtungen sind zulässig.
  2. Absatz 2,Alle Teile der Anlage, die unter Azetylendruck stehen, beginnend hinter dem Hochdruckzylinder des Kompressors bis zu den Füllstellen (also auch Trockner und Ölabscheider) sind für einen inneren Überdruck von 300 atü zu bemessen und mit diesem Druck zu überprüfen. Für die Hochdrucktrockner und Ölabscheider der Hochdruckseite finden die Bestimmungen für Druckbehälter der Gruppe 1 der Dampfkesselverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 83 aus 1948,, Anwendung.

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2014

Gesetzesnummer

10006208

Dokumentnummer

NOR40026810