Norm Elektrizitätsförderungsgesetz 1953× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Elektrizitätsförderungsgesetz 1953 Fassungen (Gesetz) ab 01.12.2003 — BGBl. Nr. 100/2003▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.12.200331.12.2018 § → § BGBl. Nr. 100/2003 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 01.01.196430.11.2003 § → § BGBl. Nr. 194/1963 31.07.196331.12.1963 § → § BGBl. Nr. 194/1963 20.08.195330.07.1963 BGBl. Nr. 113/1953 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 31.12.2018 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 8§ 9§ 10§ 11§ 12§ 13Übergangs- und Schlussbestimmungen aus NovellenArt. 2 (ÜR)BGBl. Nr. 194/1963