Norm Durchführung des Kraftfahrliniengesetzes 1952 (1. Durchführungsverordnung)× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Durchführung des Kraftfahrliniengesetzes 1952 (1. Durchführungsverordnung) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1995 — aufgehoben durch BGBl. Nr. 904/1994▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.01.199531.12.1999 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 904/1994 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 203/1999 01.12.199431.12.1994 § → § BGBl. Nr. 904/1994 23.11.199430.11.1994 § → § BGBl. Nr. 904/1994 02.09.195422.11.1994 BGBl. Nr. 206/1954 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.1995 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenI. Allgemeine Vorschriften.§ 1§ 3§ 4II. Konzessionsansuchen und -bescheid.§ 5§ 6§ 7IV. Fahrpläne.§ 9§ 10V. Kraftfahrlinienbetrieb.A. Fahrzeuge.§ 11§ 12B. Betriebsleitung.§ 19§ 20§ 21C. Fahrdienst.§ 22§ 23D. Benützung der Fahrzeuge.§ 24§ 25E. Haltestellen.§ 26§ 27§ 28§ 29§ 30§ 31F. Überprüfung der Fahrzeuge.§ 32§ 33§ 34§ 35G. Übergangsbestimmungen.§ 36VI. Ausübung der behördlichen Aufsicht.§ 37VII. Wirksamkeitsbeginn§ 38AnlagenAnl. 1