Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Einführung eines strengeren Befähigungsnachweises für das Gewerbe der Säger
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 166/1956 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 166 aus 1956, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
§ 3.Paragraph 3,
Der Befähigungsnachweis für den Antritt des Gewerbes der Säger kann schließlich durch den Nachweis der Befähigung zum Antritt des konzessionierten Zimmermannsgewerbes oder zum Antritt der handwerksmäßigen Gewerbe der Tischler oder Wagner erbracht werden.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 50/1974
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2023
Dokumentnummer
NOR12068759
Alte Dokumentnummer
N5195614485S