Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 30.10.1959 — BGBl. Nr. 20/1960 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute30.10.1959 BGBl. Nr. 20/1960 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übereinkommen zur Einrichtung einer Sicherheitskontrolle auf dem Gebiet der Kernenergie

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 20 aus 1960,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

30.10.1959BGBl. Nr. 20/1960

Außerkrafttretensdatum

Index

59/07 Kernenergie

Text

ANLAGE

Auslegung zu Artikel 1

Die Bestimmungen des Artikels 1 Absatz (a) Ziffer (ii) über „Dienstleistungen, die von der Agentur oder unter ihrer Aufsicht zur Verfügung gestellt werden“, beziehen sich auf die besondere Hilfe, die einem Staat aufgrund einer mit seiner Regierung getroffenen Sondervereinbarung gewährt werden kann. Sie bewirken keine Erweiterung des Anwendungsbereiches von Artikel 2 im Sinne eines Folgerechts zur Kontrolle der Tätigkeit von Personen, die in Gemeinschaftsunternehmen mitgearbeitet haben, oder zur Kontrolle der Verwertung von Kenntnissen, die von Teilnehmern an diesen Unternehmen erworben worden sind.

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2024

Gesetzesnummer

10006245

Dokumentnummer

NOR40004739

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1960/20/ANL1/NOR40004739