Norm Zweites Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetz× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Zweites Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetz Fassungen (Gesetz) ab 03.01.1960 — BGBl. Nr. 3/1960 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.12.2003 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 100/2003 01.01.199430.11.2003 § → § BGBl. Nr. 532/1993 01.01.198731.12.1993 § → § BGBl. Nr. 325/1986 03.01.196031.12.1986 BGBl. Nr. 3/1960 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 03.01.1960 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenERSTER ABSCHNITT.Entschädigung für die in den Anlagen I und III genannten Vermögenswerte (Anteilsrechte).§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5ZWEITER ABSCHNITT.Bestimmungen über einvernehmliche Regelung von Entschädigungsansprüchen.§ 6§ 7§ 8DRITTER ABSCHNITT.Allgemeine Bestimmungen.§ 9§ 10VIERTER ABSCHNITT.Abänderung und Ergänzung des Ersten Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetzes.§ 11§ 12SECHSTER ABSCHNITT.Vollzugsbestimmung.§ 13AnlagenAnl. 1Anlage I.Anl. 2Anlage II.Anl. 3Anlage III.Anl. 4Anlage IV.