Kurztitel
Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 43/1961 aufgehoben durch BGBl. Nr. 306/1994Bundesgesetzblatt Nr. 43 aus 1961, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 306 aus 1994,
Beachte
Zum Außerkrafttreten: Diese Verordnung tritt hinsichtlich der von
dieser Verordnung erfaßten kraftbetriebenen Flurförderzeuge,
vgl. § 13 FSV, BGBl. Nr. 307/1994, und hinsichtlich dervergleiche Paragraph 13, FSV, Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1994,, und hinsichtlich der
Überrollschutzaufbauten (ROPS) und hinsichtlich der
Schutzaufbauten gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) für die in § 1Schutzaufbauten gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) für die in Paragraph eins
SSV genannten Baumaschinen, vgl. § 26 SSV, BGBl. Nr. 308/1994, mitSSV genannten Baumaschinen, vergleiche Paragraph 26, SSV, Bundesgesetzblatt Nr. 308 aus 1994,, mit
Ablauf des Tages der Kundmachungen (27. 4. 1994) der Verordnungen
BGBl. Nr. 307 und 308/1994 außer Kraft.BGBl. Nr. 307 und 308 aus 1994, außer Kraft.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 98 Abs. 3 Z 2, BGBl. I Nr. 70/1999 und § Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 98, Absatz 3, Ziffer 2,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 1999, und Paragraph
61 Z 3, BGBl. II Nr. 164/2000.61 Ziffer 3,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 164 aus 2000,.
Text
Zupfmaschinen.
§ 38. (1) An Zupfmaschinen muß die Einführungslade vor den Transportwalzen derart gesichert sein, daß mit den Händen nicht bis zu diesen Walzen vorgegriffen werden kann. Die Trommeln müssen auf beiden Maschinenseiten über dem Gestell verdeckt sein.Paragraph 38, (1) An Zupfmaschinen muß die Einführungslade vor den Transportwalzen derart gesichert sein, daß mit den Händen nicht bis zu diesen Walzen vorgegriffen werden kann. Die Trommeln müssen auf beiden Maschinenseiten über dem Gestell verdeckt sein.
(2)Absatz 2,Bei Zopfaufdreh- und Zupfmaschinen muß der Einlauf so gestaltet sein, daß mit den Fingern nicht bis zur Einziehvorrichtung gegriffen werden kann.
(3)Absatz 3,Zupfmaschinen müssen mit einer Staubabsaugeeinrichtung ausgerüstet oder so gestaltet sein, daß der Anschluß an eine solche Einrichtung leicht durchzuführen ist.
Schlagworte
Zopfaufdrehmaschine, Absaugeeinrichtung,
Schutzvorrichtung