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§ 39

Fassungen
01.08.1974 bis 31.12.1994 — BGBl. Nr. 43/1961 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 3901.08.197431.12.1994 BGBl. Nr. 43/1961 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 306/1994

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 43 aus 1961, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 306 aus 1994,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 39

Inkrafttretensdatum

01.08.1974BGBl. Nr. 43/1961

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994aufgehoben durch BGBl. Nr. 306/1994

Index

50/01 Gewerbeordnung

Beachte

Zum Außerkrafttreten: Diese Verordnung tritt hinsichtlich der von

dieser Verordnung erfaßten kraftbetriebenen Flurförderzeuge,

vergleiche Paragraph 13, FSV, Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1994,, und hinsichtlich der

Überrollschutzaufbauten (ROPS) und hinsichtlich der

Schutzaufbauten gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) für die in Paragraph eins

SSV genannten Baumaschinen, vergleiche Paragraph 26, SSV, Bundesgesetzblatt Nr. 308 aus 1994,, mit

Ablauf des Tages der Kundmachungen (27. 4. 1994) der Verordnungen

BGBl. Nr. 307 und 308 aus 1994, außer Kraft.

Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 98, Absatz 3, Ziffer 2,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 1999, und Paragraph

61 Ziffer 3,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 164 aus 2000,.

Text

Kollergänge.

Paragraph 39, (1) Kollergänge müssen so gestaltet sein, daß bei ordnungsgemäßer Bedienung niemand unter die Läufer geraten oder von umlaufenden Teilen erfaßt werden kann. Sie müssen Vorrichtungen zum selbsttätigen Bewegen des Mahlgutes unter die Läufer haben. Entleerungsöffnungen, die zugänglich sind, müssen so gesichert sein, daß die Hände des die Maschine Bedienenden nicht zu den Gefahrenstellen gelangen können.

  1. Absatz 2,Kollergänge für die Verarbeitung staubender Stoffe müssen dicht abgeschlossen sein und die Möglichkeit für den Anschluß an eine Staubabsaugeeinrichtung bieten.

Schlagworte

Schutzvorrichtung, Absaugeeinrichtung

Gesetzesnummer

10006253

Dokumentnummer

NOR12068872

Alte Dokumentnummer

N51961127140