(2)Absatz 2,Der Fonds darf, ausgenommen in den Fällen der §§ 5 Abs. 2, 13 Abs. 3, 20 Abs. 2 und 3 und § 23, keine Leistungen erbringen oder Maßnahmen treffen, durch die das Fondsvermögen dauernd vermindert wird.Der Fonds darf, ausgenommen in den Fällen der Paragraphen 5, Absatz 2, 13, Absatz 3, 20, Absatz 2 und 3 und Paragraph 23,, keine Leistungen erbringen oder Maßnahmen treffen, durch die das Fondsvermögen dauernd vermindert wird.