Rechtstracker.at

Art. 17 (ÜR)

Fassungen
01.07.1979 bis 01.09.2011 — BGBl. Nr. 291/1979
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 17 (ÜR)01.07.197901.09.2011 BGBl. Nr. 291/1979 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 64/2008

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe ÜR

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 291 aus 1979, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 64 aus 2008,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 17

Inkrafttretensdatum

01.07.1979BGBl. Nr. 291/1979

Außerkrafttretensdatum

01.09.2011aufgehoben durch BGBl. II Nr. 64/2008

Index

50/04 Berufsausbildung

Übergangsrecht/Verfassungsbestimmung

ÜR

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos.

Text

Artikel römisch siebzehn

Anmerkung, Zur römisch fünf über Ausbildungsvorschriften Bundesgesetzblatt Nr. 276 aus 1973,)

Die Bestimmungen der Artikel römisch eins bis römisch sechzehn Anmerkung, jeder Artikel der Sammelnovelle Bundesgesetzblatt Nr. 291 aus 1979, ändert die Ausbildungsvorschriften bzw. das Lehrberufsbild eines oder mehrerer Lehrberufe) sind auf die Fälle der gleichzeitigen Ausbildung eines Lehrlings in zwei Lehrberufen sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, daß dem Lehrling die Inhalte der jeweils in Betracht kommenden beiden Berufsbilder in der in diesen Berufsbildern festgelegten zeitlichen Reihenfolge und unter Bedachtnahme auf die sich in solchen Fällen gemäß Paragraph 6, Absatz 2, des Berufsausbildungsgesetzes ergebende Lehrzeitdauer vermittelt werden.

Anmerkung

Art. IX der Sammelnovelle BGBl. Nr. 291/1979 ändert die Bestimmungen
über das Berufsbild Formschmied in der Anlage 3, die Bestimmungen
über das Berufsbild Friseur und Perückenmacher in der Anlage 4, die
Bestimmungen über das Berufsbild Landschaftsgärtner (Garten- und
Grünflächengestalter) in der Anlage 5, die Bestimmungen über das
Berufsbild Blumenbinder und -händler (Florist) in der Anlage 6, die
Bestimmungen über das Berufsbild Schmied in der Anlage 9, die
Bestimmungen über das Berufsbild Stukkateur in der Anlage 10 zu V
BGBl. Nr. 276/1973.

Schlagworte

Gartengestalter, Blumenhändler

Gesetzesnummer

10006306

Dokumentnummer

NOR12161845

Alte Dokumentnummer

N51979162530