Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe
Kundmachungsorgan
BGBl.Nr. 171/1974 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 191/2010BGBl.Nr. 171 aus 1974, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 191 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 11Anlage 11
Index
50/04 Berufsausbildung
Beachte
vgl. auch Art. XVII der V BGBl. Nr. 291/1979.vergleiche auch Artikel römisch siebzehn, der römisch fünf Bundesgesetzblatt Nr. 291 aus 1979,.
Text
Anlage 11
Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Kürschner |
Berufsbild
1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe |
Kenntnis der Roh- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten sowie ihrer Be- und Verarbeitungsmöglichkeiten |
Kenntnis der Pelzfellarten und deren Verarbeitungsmethoden |
- | - | Auswählen und Beurteilen der Felle |
- | Berechnen des Fellbedarfes | Berechnen des Fellbedarfes |
- | Sortieren der Felle | Sortieren der Felle |
Auszeichnen der Felle | - | - |
Strecken | - | - |
Bestechen mit einfachen Ausschnitt und Zungenrückung | Bestechen mit mehrfachen Zungen und Verwerfung | - |
- | Zuschneiden der sortierten Felle, insbesondere Einschneiden, Versetzen, Einlassen, Auslassen, Verwerfen, Form- und Hilfsschnitte, Gallonieren, Aufsetzen |
Handnähen (überwendliche Naht, runde Naht, Flachnaht, Unterschlagen, Vorziehen, offenes und geschlossenes Auftreten, Verdichtungsnaht, französische Zacke, polnische Naht, Kappnaht) | - | - |
- | Maschinnähen | Maschinnähen |
Zwecken und Abgleichen | Zwecken und Abgleichen | Zwecken und Abgleichen |
- | Bandeln, Pikieren, Einfassen, Umbiegen | - |
- | - | Ausfertigen, Zusammenstellen und Staffieren |
Streichen | - | - |
Läutern | - | - |
Klopfen | - | - |
Kämmen | - | - |
Anfertigen von Pelzköpfen | - | - |
- | Anfertigen von Muffen und Kopfbedeckungen | - |
- | - | Anfertigen von Kolliers |
- | Schnittabnehmen für Kragen | Schnittabnehmen für Innenfutter |
- | Grundkenntnisse des Maßnehmens | - |
- | - | Maßnehmen, Zeichnen des einfachen Grundschnittes |
Kenntnis über Pelzschädlinge und deren Hintanhaltung | - | - |
Grundkenntnisse der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz)Grundkenntnisse der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz) |
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit |
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind dem Lehrling spätestens in dem jeweils angegebenen Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß sie nach einer Einführung erweitert und vertieft und schließlich in der betrieblichen Praxis zur Anwendung gebracht werden.
Verhältniszahlen
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 177/2005)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 177 aus 2005,)
Schlagworte
Rohstoff, Bearbeitungsmöglichkeit, Formschnitt, Vorziehen, Auftreten,
Verdichtungsnaht
Zuletzt aktualisiert am
07.09.2010
Dokumentnummer
NOR40064622