Rechtstracker.at

§ 5

Fassungen
21.07.1976 bis 31.12.1988 — BGBl. Nr. 355/1976
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 521.07.197631.12.1988 BGBl. Nr. 355/1976 · aufgehoben durch BGBl. Nr. 668/1988

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker für Starkstrom

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 533 aus 1974, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 668 aus 1988,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

21.07.1976BGBl. Nr. 355/1976

Außerkrafttretensdatum

31.12.1988aufgehoben durch BGBl. Nr. 668/1988

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Zusatzprüfung

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Betriebselektriker, Elektroinstallateur oder Starkstrommonteur kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker für Starkstrom abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit“ im Umfange des Paragraph 2, Absatz eins, Litera a und „Fachgespräch“ zu umfassen.
  2. Absatz 2,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Elektromechaniker für Schwachstrom, Elektromechaniker und -maschinenbauer, Feinmechaniker, Mechaniker oder Werkzeugmacher kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker für Starkstrom abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit“ im Umfange des Paragraph 2, Absatz eins, Litera b und „Fachgespräch“ zu umfassen.
  3. Absatz 3,Für die Zusatzprüfung gilt Paragraph 2, sinngemäß.
  4. Absatz 4,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Elektromaschinenbauer oder Elektromechaniker kann bis 31. Dezember 1978 eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker für Starkstrom abgelegt werden. Diese hat den Gegenstand „Fachgespräch“ zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gilt Paragraph 2, Absatz 4 bis 6 sinngemäß.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 355/1976

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2026

Gesetzesnummer

10006361

Dokumentnummer

NOR12069543

Alte Dokumentnummer

N5197410575F

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/533/P5/NOR12069543