Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gewerbeordnung 1973
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 50/1974 aufgehoben durch BGBl. Nr. 29/1993Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1974, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 29 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 180Paragraph 180
Inkrafttretensdatum
01.02.1982
Außerkrafttretensdatum
30.06.1993aufgehoben durch BGBl. Nr. 29/1993
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Besondere Voraussetzungen
§ 180.Paragraph 180,
(1)Absatz eins,Die Erteilung der Konzession für das Gewerbe des Betriebes von Schleppliften erfordert neben der Erfüllung der im § 25 Abs. 1 Z 1 angeführten Voraussetzungen:Die Erteilung der Konzession für das Gewerbe des Betriebes von Schleppliften erfordert neben der Erfüllung der im Paragraph 25, Absatz eins, Ziffer eins, angeführten Voraussetzungen:
daß die beabsichtigte Gewerbeausübung keine nicht zumutbare Konkurrenzierung für ein Haupt- oder Kleinseilbahnunternehmen bedeutet;
den Abschluß einer Haftpflichtversicherung, welche die nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, BGBl. Nr. 48/1959, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 676/1977, in der zum Zeitpunkt der Erteilung der Konzession geltenden Fassung vorgesehenen Haftungshöchstbeträge deckt.den Abschluß einer Haftpflichtversicherung, welche die nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 48 aus 1959,, zuletzt geändert durch Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 676 aus 1977,, in der zum Zeitpunkt der Erteilung der Konzession geltenden Fassung vorgesehenen Haftungshöchstbeträge deckt.
(2)Absatz 2,Werden die nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz vorgesehenen Haftungshöchstbeträge erhöht, so haben die zur Ausübung des Gewerbes des Betriebes von Schleppliften berechtigten Gewerbetreibenden die Haftpflichtversicherung den erhöhten Haftungshöchstbeträgen innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten der Erhöhung anzupassen.
Schlagworte
Hauptseilbahnunternehmen, EKHG
Zuletzt aktualisiert am
10.07.2023
Dokumentnummer
NOR12070163
Alte Dokumentnummer
N5197418562S