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§ 14

Fassungen
16.02.1977 bis 10.01.1997
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1416.02.197710.01.1997 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 10/1997

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Statistik – Elektrizitätswirtschaft

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 362 aus 1975, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 1997,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 14

Inkrafttretensdatum

16.02.1977

Außerkrafttretensdatum

10.01.1997aufgehoben durch BGBl. II Nr. 10/1997

Index

58/02 Energierecht

Text

Paragraph 14,

Für die Wirtschaftsstatistik sind jährlich über das im abgelaufenen Kalenderjahr abgeschlossene Wirtschaftsjahr, beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 1975, zu erheben:

  1. Ziffer eins
    Name, Sitz und Rechtsform des Unternehmens;
  2. Ziffer 2
    Zahl der Beschäftigten einschließlich der mittätigen Betriebsinhaber zum Ende des Berichtsjahres, gegliedert nach Geschlecht und Stellung im Betrieb, Zahl der ausländischen Arbeitskräfte;
  3. Ziffer 3
    Erlöse und Erträge (Jahresumsatz), gegliedert nach:
    1. Litera a
      Erlösen aus der Abgabe elektrischer Energie;
    2. Litera b
      Erlösen aus der Weiterleitung elektrischer Energie (Peagierungen), Benützungsentgelten sowie Betriebsführungsentgelten für Energieversorgungsanlagen;
    3. Litera c
      Erlösen aus der Auflösung passivierter Baukostenzuschüsse;
    4. Litera d
      Handelswarenerlösen;
    5. Litera e
      Erlösen aus durchgeführten Reparaturen, Montagen und Instandhaltungsarbeiten;
    6. Litera f
      Erlösen aus durchgeführten Lohnarbeiten;
    7. Litera g
      Erlösen aus sonstigen Tätigkeiten, die nicht mit der Abgabe oder Weiterleitung elektrischer Energie in Zusammenhang stehen;
    8. Litera h
      Erträgen aus der Aktivierung von Eigenleistungen;
    9. Litera i
      Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten Anlagegütern, eingeschlossen Grundstücke und Gebäude;
    10. Litera k
      sonstigen Erträgen (Zinsen und Skontierträge), Beteiligungserträgen und sonstigen außerordentlichen Erträgen;
  4. Ziffer 4
    Wert des Eigenverbrauches elektrischer Energie;
  5. Ziffer 5
    Aufwand, gegliedert nach
    1. Litera a
      Personalaufwand, eingeschlossen Sozialleistungen;
    2. Litera b
      Einsatz von festen, flüssigen und gasförmigen Brenn- und Treibstoffen sowie Kernbrennstoffen (Menge und Wert);
    3. Litera c
      Aufwand für Fremdstrombezug;
    4. Litera d
      Einsatz von Roh-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten (einschließlich Einbauteilen);
    5. Litera e
      Aufwand für vergebene Reparaturen und betriebsfremde Arbeitskräfte;
    6. Litera f
      Aufwand für vergebene Lohnarbeiten;
    7. Litera g
      Bezug von Handelswaren;
    8. Litera h
      Mieten;
    9. Litera i
      Zinsen für Fremdkapital;
    10. Litera k
      sonstigem Aufwand;
  6. Ziffer 6
    Lagerbestand an Handelswaren zum Ende des Vorjahres und zum Ende des Berichtsjahres (Wert laut Inventur);
  7. Ziffer 7
    Art, Menge und Buchwert des Lagerbestandes an festen, flüssigen und gasförmigen Brennstoffen sowie an Kernbrennstoffen zu Beginn und am Ende des Berichtsjahres;
  8. Ziffer 8
    Art, Menge und Wert des Verbrauches (Einsatzes) an Roh- und Hilfsstoffen sowie Halbfabrikaten;
  9. Ziffer 9
    Bestand an Kraftfahrzeugen und Anhängern zum Ende des Berichtsjahres, gegliedert nach Fahrzeugarten und Nutzlast der Lastkraftwagen und Anhänger;
  10. Ziffer 10
    Bestand an Wasserfahrzeugen aller Art wie Schwimmkräne, Bagger, Hilfs- und Transportschiffe;
  11. Ziffer 11
    Wert und Gliederung der Investitionen, insbesondere für Erzeugungsanlagen und Verteilanlagen;
  12. Ziffer 12
    Wert und Gliederung der normalen und vorzeitigen Abschreibungen;
  13. Ziffer 13
    Umsatzsteuer, absetzbare Vorsteuern, Selbstverbrauchssteuer (Investitionssteuer).

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2019

Gesetzesnummer

10006406

Dokumentnummer

NOR12070419

Alte Dokumentnummer

N5197514353P