Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Statistik – Elektrizitätswirtschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 362/1975 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 10/1997Bundesgesetzblatt Nr. 362 aus 1975, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 14Paragraph 14
Text
§ 14.Paragraph 14,
Für die Wirtschaftsstatistik sind jährlich über das im abgelaufenen Kalenderjahr abgeschlossene Wirtschaftsjahr, beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 1975, zu erheben:
Name, Sitz und Rechtsform des Unternehmens;
Zahl der Beschäftigten einschließlich der mittätigen Betriebsinhaber zum Ende des Berichtsjahres, gegliedert nach Geschlecht und Stellung im Betrieb, Zahl der ausländischen Arbeitskräfte;
Erlöse und Erträge (Jahresumsatz), gegliedert nach:
Erlösen aus der Abgabe elektrischer Energie;
Erlösen aus der Weiterleitung elektrischer Energie (Peagierungen), Benützungsentgelten sowie Betriebsführungsentgelten für Energieversorgungsanlagen;
Erlösen aus der Auflösung passivierter Baukostenzuschüsse;
Erlösen aus durchgeführten Reparaturen, Montagen und Instandhaltungsarbeiten;
Erlösen aus durchgeführten Lohnarbeiten;
Erlösen aus sonstigen Tätigkeiten, die nicht mit der Abgabe oder Weiterleitung elektrischer Energie in Zusammenhang stehen;
Erträgen aus der Aktivierung von Eigenleistungen;
Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten Anlagegütern, eingeschlossen Grundstücke und Gebäude;
sonstigen Erträgen (Zinsen und Skontierträge), Beteiligungserträgen und sonstigen außerordentlichen Erträgen;
Wert des Eigenverbrauches elektrischer Energie;
Aufwand, gegliedert nach
Personalaufwand, eingeschlossen Sozialleistungen;
Einsatz von festen, flüssigen und gasförmigen Brenn- und Treibstoffen sowie Kernbrennstoffen (Menge und Wert);
Aufwand für Fremdstrombezug;
Einsatz von Roh-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten (einschließlich Einbauteilen);
Aufwand für vergebene Reparaturen und betriebsfremde Arbeitskräfte;
Aufwand für vergebene Lohnarbeiten;
Lagerbestand an Handelswaren zum Ende des Vorjahres und zum Ende des Berichtsjahres (Wert laut Inventur);
Art, Menge und Buchwert des Lagerbestandes an festen, flüssigen und gasförmigen Brennstoffen sowie an Kernbrennstoffen zu Beginn und am Ende des Berichtsjahres;
Art, Menge und Wert des Verbrauches (Einsatzes) an Roh- und Hilfsstoffen sowie Halbfabrikaten;
Bestand an Kraftfahrzeugen und Anhängern zum Ende des Berichtsjahres, gegliedert nach Fahrzeugarten und Nutzlast der Lastkraftwagen und Anhänger;
Bestand an Wasserfahrzeugen aller Art wie Schwimmkräne, Bagger, Hilfs- und Transportschiffe;
Wert und Gliederung der Investitionen, insbesondere für Erzeugungsanlagen und Verteilanlagen;
Wert und Gliederung der normalen und vorzeitigen Abschreibungen;
Umsatzsteuer, absetzbare Vorsteuern, Selbstverbrauchssteuer (Investitionssteuer).
Zuletzt aktualisiert am
09.08.2019
Dokumentnummer
NOR12070419
Alte Dokumentnummer
N5197514353P