Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Zimmerer
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 174/1975 aufgehoben durch BGBl. Nr. 371/1988Bundesgesetzblatt Nr. 174 aus 1975, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 371 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Schlußbestimmungen
§ 6.Paragraph 6,
(1)Absatz eins,Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Zimmerer ist im übrigen die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 anzuwenden.Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Zimmerer ist im übrigen die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1974, anzuwenden. (2)Absatz 2,Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1975 in Kraft.
(3)Absatz 3,Hinsichtlich der Personen, die vor dem 1. Mai 1975 zur Lehrabschlußprüfung angetreten sind, diese nicht bestanden haben und die bis 31. Dezember 1975 zu einer Wiederholungsprüfung antreten, tritt diese Verordnung mit 1. Jänner 1976 in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
22.04.2026
Dokumentnummer
NOR12070513
Alte Dokumentnummer
N51975146150