Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erlassung der Lehrberufsliste
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 268/1975 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 41/2020Bundesgesetzblatt Nr. 268 aus 1975, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 41 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
§ 4.Paragraph 4,
In der Anlage 3 werden die Lehrberufe festgelegt, die außerhalb des Berufsausbildungsgesetzes auf Grund anderer Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder eingerichtet sind und die mit auf Grund des Berufsausbildungsgesetzes eingerichteten Lehrberufen verwandt sind. Weiters wird festgelegt, in welchem Ausmaß die in jenen Lehrberufen zurückgelegte Lehrzeit auf die Dauer eines gemäß dem Berufsausbildungsgesetz eingerichteten Lehrberuf angerechnet wird.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 187/2007
Zuletzt aktualisiert am
02.03.2020
Dokumentnummer
NOR40090442