Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Lebzelter und Wachszieher
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 333/1975Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1975,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Schlußbestimmung
§ 6.Paragraph 6,
Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Lebzelter und Wachszieher ist im übrigen die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 anzuwenden. Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Lebzelter und Wachszieher ist im übrigen die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1974, anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
30.04.2026
Dokumentnummer
NOR12070656
alte Dokumentnummer
N51975147980