Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Libyen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 376/1976Bundesgesetzblatt Nr. 376 aus 1976,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 9Artikel 9
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
ARTIKEL IXARTIKEL römisch neun
Dieses Abkommen tritt 60 Tage nach dem Austausch von Noten in Kraft, mit denen bestätigt wird, daß die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für sein Inkrafttreten erfüllt worden sind.
Geschehen in Wien, am 22. April 1975, gleichbedeutend mit 11. Rabi Al – Akher, 1395, H, in drei Urschriften, jeweils in deutscher, arabischer und englischer Sprache, wobei alle drei Texte gleichermaßen verbindlich sind. Im Streitfalle betreffend die Auslegung dieses Abkommens ist der englische Text maßgebend.
Zuletzt aktualisiert am
06.11.2015
Dokumentnummer
NOR12071087
Alte Dokumentnummer
N5197612965I