Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Polen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 532/1976Bundesgesetzblatt Nr. 532 aus 1976,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
59/12 Fremdenverkehr
Text
ARTIKEL 1
Die Vertragsparteien werden die beiderseitigen Beziehungen auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs erweitern und vertiefen. Zu diesem Zwecke werden sie die Zusammenarbeit zwischen den österreichischen und den polnischen Institutionen, Organisationen und Unternehmungen des Fremdenverkehrs fördern.
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016
Dokumentnummer
NOR12071068
Alte Dokumentnummer
N5197612927I