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Art. 3

Fassungen
ab 22.09.1976 — BGBl. Nr. 532/1976 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 3 heute22.09.1976 BGBl. Nr. 532/1976 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Polen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 532 aus 1976,

Typ

Vertrag – Polen

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

22.09.1976BGBl. Nr. 532/1976

Außerkrafttretensdatum

Index

59/12 Fremdenverkehr

Text

ARTIKEL 3

Die Vertragsparteien haben bereits am 18. Juli 1972 ein Abkommen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für ihre Staatsbürger abgeschlossen. Über die Bestimmungen dieses Abkommens hinaus werden sie bestrebt sein, alle Formalitäten in Zusammenhang mit Reisen ihrer Staatsbürger zwischen Österreich und Polen zu erleichtern und zu vereinfachen sowie allfällige sonstige Schwierigkeiten, welche dem gegenseitigen Reiseverkehr ihrer Staatsbürger im Wege stehen, zu beseitigen.

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2016

Gesetzesnummer

10006471

Dokumentnummer

NOR12071070

alte Dokumentnummer

N5197612929I