Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Kontaktlinsenoptiker
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 675/1976Bundesgesetzblatt Nr. 675 aus 1976,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1 § 1Artikel eins, Paragraph eins
Index
50/01 Gewerbeordnung
Beachte
Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994 mit Ablauf des 4. März 2004 außer Kraft getreten.Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994 mit Ablauf des 4. März 2004 außer Kraft getreten.
Text
ARTIKEL IARTIKEL römisch eins
Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Kontaktlinsenoptiker
Art des Nachweises der Befähigung
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Die gemäß § 236b GewO 1973 vorgeschriebene Befähigung für das konzessionierte Gewerbe der Kontaktlinsenoptiker (§ 236a GewO 1973) ist nachzuweisen durchDie gemäß Paragraph 236 b, GewO 1973 vorgeschriebene Befähigung für das konzessionierte Gewerbe der Kontaktlinsenoptiker (Paragraph 236 a, GewO 1973) ist nachzuweisen durch
Zeugnisse
über das an einer inländischen Universität erworbene Doktorat der gesamten Heilkunde und
über die gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften zurückzulegende Ausbildung zum Facharzt für Augenheilkunde oder
das Zeugnis über die erfolgreich bestandene Konzessionsprüfung (§§ 2 bis 9).das Zeugnis über die erfolgreich bestandene Konzessionsprüfung (Paragraphen 2 bis 9).
(2)Absatz 2,Der Nachweis der Befähigung für das konzessionierte Gewerbe der Kontaktlinsenoptiker darf nicht gemäß § 28 Abs. 1 bis 5 GewO 1973 nachgesehen werden.Der Nachweis der Befähigung für das konzessionierte Gewerbe der Kontaktlinsenoptiker darf nicht gemäß Paragraph 28, Absatz eins bis 5 GewO 1973 nachgesehen werden.
(3)Absatz 3,Das Zeugnis über die erfolgreich bestandene Konzessionsprüfung ist nicht mehr zu berücksichtigen, wenn der Inhaber des Zeugnisses sich seit der Konzessionsprüfung zehn Jahre lang nicht mehr im Gewerbe der Kontaktlinsenoptiker betätigt hat.
Schlagworte
Arzt, Augenarzt, Studium
Zuletzt aktualisiert am
09.06.2026
Dokumentnummer
NOR12071039
Alte Dokumentnummer
N5197610944P