Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Kontaktlinsenoptiker
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 675/1976Bundesgesetzblatt Nr. 675 aus 1976,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3 § 17Artikel 3, Paragraph 17
Index
50/01 Gewerbeordnung
Beachte
Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994 mit Ablauf des 4. März 2004 außer Kraft getreten.Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994 mit Ablauf des 4. März 2004 außer Kraft getreten.
Text
§ 17.Paragraph 17,
Die im § 11 genannten Personen weisen im Jahre 1977 ihre fachliche Befähigung auch dadurch nach, daß sie während der letzten drei Jahre das Anpassen von Kontaktlinsen regelmäßig durchgeführt haben. Die im Paragraph 11, genannten Personen weisen im Jahre 1977 ihre fachliche Befähigung auch dadurch nach, daß sie während der letzten drei Jahre das Anpassen von Kontaktlinsen regelmäßig durchgeführt haben.
Zuletzt aktualisiert am
09.06.2026
Dokumentnummer
NOR12071055
Alte Dokumentnummer
N5197610960P