Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kupferschmied
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 32/1976Bundesgesetzblatt Nr. 32 aus 1976,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Schlußbestimmungen
§ 6.Paragraph 6,
(1)Absatz eins,Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kupferschmied ist im übrigen die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 anzuwenden.Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kupferschmied ist im übrigen die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1974, anzuwenden. (2)Absatz 2,Diese Verordnung tritt mit 1. Feber 1976 in Kraft.
(3)Absatz 3,Hinsichtlich der Personen, die vor dem 1. Feber 1976 zur Lehrabschlußprüfung angetreten sind, diese nicht bestanden haben, und die bis 30. September 1976 zu einer Wiederholungsprüfung antreten, tritt diese Verordnung mit 1. Oktober 1976 in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
30.04.2026
Dokumentnummer
NOR12071227
alte Dokumentnummer
N51976150900