Norm Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Präparator× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Präparator Fassungen (Gesetz) ab 01.03.1977 — BGBl. Nr. 85/1977 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.03.197730.06.2026 BGBl. Nr. 85/1977 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 202/2026 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 30.06.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Gliederung der Lehrabschlußprüfung§ 2Durchführung der praktischen Prüfung§ 3Durchführung der theoretischen Prüfung§ 4Wiederholungsprüfung§ 5Schlußbestimmungen