Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Befähigungsnachweis für die gebundenen Gewerbe der Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsanlagen sowie der Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Unterstufe
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 129/1978 aufgehoben durch BGBl. Nr. 880/1994Bundesgesetzblatt Nr. 129 aus 1978, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 880 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
§ 4.Paragraph 4,
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
die erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Zentralheizungsbauer oder den erfolgreichen Besuch einer Schule, durch den die Lehrabschlußprüfung in diesem Lehrberuf auf Grund von Vorschriften gemäß § 28 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, ersetzt wird, und eine nachfolgende mindestens zweijährige fachliche Tätigkeitdie erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Zentralheizungsbauer oder den erfolgreichen Besuch einer Schule, durch den die Lehrabschlußprüfung in diesem Lehrberuf auf Grund von Vorschriften gemäß Paragraph 28, des Berufsausbildungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, ersetzt wird, und eine nachfolgende mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit oder
eine mindestens sechsjährige fachliche Tätigkeit
oder
die Befähigung für das konzessionierte Gewerbe der Gas- und Wasserleitungsinstallation oder für das auf die Wasserleitungsinstallation eingeschränkte konzessionierte Gewerbe der Gas- und Wasserleitungsinstallation und eine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit
oder
die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung für das Kupferschmiede- oder das Schlosserhandwerk und eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit
durch Zeugnisse nachweist.
Schlagworte
Gasinstallation, Kupferschmiedehandwerk
Zuletzt aktualisiert am
24.08.2026
Dokumentnummer
NOR12071829
Alte Dokumentnummer
N5197811124Q