Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Betriebsberater einschließlich der Betriebsorganisatoren
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 254/1978 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 34/1998Bundesgesetzblatt Nr. 254 aus 1978, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 34 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
§ 10.Paragraph 10,
Gemäß § 374 Abs. 3 GewO 1973 tritt § 13b Abs. 4 der Gewerbeordnung in der im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gewerbeordnung 1973 geltenden Fassung, soweit er die Erbringung des Befähigungsnachweises für das gebundene Gewerbe der Betriebsberater einschließlich der Betriebsorganisatoren betrifft, mit Ablauf des 30. Juni 1978 außer Kraft. Gemäß Paragraph 374, Absatz 3, GewO 1973 tritt Paragraph 13 b, Absatz 4, der Gewerbeordnung in der im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gewerbeordnung 1973 geltenden Fassung, soweit er die Erbringung des Befähigungsnachweises für das gebundene Gewerbe der Betriebsberater einschließlich der Betriebsorganisatoren betrifft, mit Ablauf des 30. Juni 1978 außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
03.06.2026
Dokumentnummer
NOR12160805
Alte Dokumentnummer
N51978159420