(4)Absatz 4,Hinsichtlich der beruflich-fachlichen Kenntnisse sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen:
Vergleichende Kredit- und Finanzierungsberatung;
Devisenberatung für Deviseninländer und -ausländer;
Sparberatung;
Auskunftserteilung über rechtliche und steuerliche Gesichtspunkte der verschiedenen Geldanlagen:
Beratung hinsichtlich des Marktes für bewegliche und nichtbewegliche Güter, die Vermögen darstellen, wie z. B. Wertpapiere, Edelsteine, Münzen, Kunstgegenstände, Grundstücke, Beteiligungen, Investitionen u. dgl.; Beratung hinsichtlich der Beschaffung, des Ankaufes, der Vermittlung oder der Aufbewahrung, Sicherung und Besicherung dieser Güter.