Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ausbilderprüfungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 433/1978 aufgehoben durch BGBl. Nr. 852/1995Bundesgesetzblatt Nr. 433 aus 1978, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 852 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
50/01 Gewerbeordnung, 50/04 Berufsausbildung
Text
Aufgabenbereiche der Ausbilderprüfung
§ 1. Die Ausbilderprüfung hat sich auf sämtliche nachstehende Aufgabenbereiche unter Berücksichtigung der zu diesen angegebenen Aufgabenstellungen zu erstrecken: Paragraph eins, Die Ausbilderprüfung hat sich auf sämtliche nachstehende Aufgabenbereiche unter Berücksichtigung der zu diesen angegebenen Aufgabenstellungen zu erstrecken:
Festlegen von Ausbildungszielen auf Grund des Berufsbildes:
Analyse des Berufsbildes im Hinblick auf die Ausbildungsplanung und
Erstellung einzelner sich daraus ergebender Ausbildungsziele;
Ausbildungsplanung im Betrieb:
Gliederung von Ausbildungszielen,
Wahl geeigneter Ausbildungsmethoden,
zeitliche und organisatorische Aufteilung der Ausbildungsziele im betrieblichen Ablauf;
Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildung:
Vermittlung und Festigung von Fertigkeiten insbesondere durch Vormachen und Erklären durch den Ausbilder, Nachmachen und Erklären durch den Lehrling, Üben unter Kontrolle,
Vermittlung und Festigung von Kenntnissen insbesondere durch Lehrgespräche,
Einsatz weiterer Mitarbeiter im Rahmen der Ausbildung,
Einsatz von Ausbildungsbehelfen,
Verhaltensweisen des Ausbilders gegenüber dem Lehrling:
Aufgaben und Verantwortung des Ausbilders,
Persönlichkeitsentwicklung des Lehrlings und Ausbildungserfolg,
Führungsverhalten und Gesprächsführung;
Fragen betreffend das Berufsausbildungsgesetz, das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz, den Arbeitnehmerschutz, das Arbeitsverfassungsgesetz im Zusammenhang mit der Berufsausbildung sowie die Stellung des dualen Berufsausbildungssystems im österreichischen Bildungssystem:
Aus Beispielsfällen der Ausbildungspraxis sich ergebende einschlägige Fragen.
Schlagworte
Prüfungsstoff, Rechtskunde
Dokumentnummer
NOR12072057
Alte Dokumentnummer
N51978160240