Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
01.07.1979 bis 31.12.1995 — BGBl. Nr. 433/1978 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 101.07.197931.12.1995 BGBl. Nr. 433/1978 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 852/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Ausbilderprüfungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 433 aus 1978, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 852 aus 1995,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.07.1979BGBl. Nr. 433/1978

Außerkrafttretensdatum

31.12.1995aufgehoben durch BGBl. Nr. 852/1995

Index

50/01 Gewerbeordnung, 50/04 Berufsausbildung

Text

Aufgabenbereiche der Ausbilderprüfung

Paragraph eins, Die Ausbilderprüfung hat sich auf sämtliche nachstehende Aufgabenbereiche unter Berücksichtigung der zu diesen angegebenen Aufgabenstellungen zu erstrecken:

  1. Ziffer eins
    Festlegen von Ausbildungszielen auf Grund des Berufsbildes:
    1. Litera a
      Analyse des Berufsbildes im Hinblick auf die Ausbildungsplanung und
    2. Litera b
      Erstellung einzelner sich daraus ergebender Ausbildungsziele;
  2. Ziffer 2
    Ausbildungsplanung im Betrieb:
    1. Litera a
      Gliederung von Ausbildungszielen,
    2. Litera b
      Wahl geeigneter Ausbildungsmethoden,
    3. Litera c
      zeitliche und organisatorische Aufteilung der Ausbildungsziele im betrieblichen Ablauf;
  3. Ziffer 3
    Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildung:
    1. Litera a
      Vermittlung und Festigung von Fertigkeiten insbesondere durch Vormachen und Erklären durch den Ausbilder, Nachmachen und Erklären durch den Lehrling, Üben unter Kontrolle,
    2. Litera b
      Vermittlung und Festigung von Kenntnissen insbesondere durch Lehrgespräche,
    3. Litera c
      Einsatz weiterer Mitarbeiter im Rahmen der Ausbildung,
    4. Litera d
      Einsatz von Ausbildungsbehelfen,
    5. Litera e
      Erfolgskontrollen;
  4. Ziffer 4
    Verhaltensweisen des Ausbilders gegenüber dem Lehrling:
    1. Litera a
      Aufgaben und Verantwortung des Ausbilders,
    2. Litera b
      Persönlichkeitsentwicklung des Lehrlings und Ausbildungserfolg,
    3. Litera c
      Führungsverhalten und Gesprächsführung;
  5. Ziffer 5
    Fragen betreffend das Berufsausbildungsgesetz, das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz, den Arbeitnehmerschutz, das Arbeitsverfassungsgesetz im Zusammenhang mit der Berufsausbildung sowie die Stellung des dualen Berufsausbildungssystems im österreichischen Bildungssystem:
    Aus Beispielsfällen der Ausbildungspraxis sich ergebende einschlägige Fragen.

Schlagworte

Prüfungsstoff, Rechtskunde

Gesetzesnummer

10006623

Dokumentnummer

NOR12072057

Alte Dokumentnummer

N51978160240