Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bergbauförderungsgesetz 1979
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 137/1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 636/1982Bundesgesetzblatt Nr. 137 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 636 aus 1982,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Text
§ 10. (1) Die Anträge sind entsprechend zu begründen; insbesondere müssen den Anträgen Unterlagen angeschlossen sein, die Auskunft über die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des antragstellenden Bergbauberechtigten sowie über die Ergebnisse des betroffenen Bergbaubetriebes geben.Paragraph 10, (1) Die Anträge sind entsprechend zu begründen; insbesondere müssen den Anträgen Unterlagen angeschlossen sein, die Auskunft über die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des antragstellenden Bergbauberechtigten sowie über die Ergebnisse des betroffenen Bergbaubetriebes geben.
(2)Absatz 2,In den Anträgen auf Gewährung von Beihilfen zum Aufsuchen von bergfreien oder grundeigenen mineralischen Rohstoffen, zur Vorbereitung der Gewinnung dieser Rohstoffe in neuen Betriebsbereichen oder zur Sicherung des Bestandes von Bergbaubetrieben nach § 3 Abs. 1 sind darüber hinaus die geplanten Vorhaben zu beschreiben und Angaben über den zeitlichen Ablauf der Durchführung, die voraussichtlichen Kosten sowie die Finanzierung des geplanten Vorhabens, ferner über dessen Wirtschaftlichkeit und Erfolgsaussichten zu machen. Wird eine Beihilfe zur Überbrückung von Notstandsfällen im technischen Bereich begehrt, so sind außerdem die Auswirkungen des Notstandsfalles auf den gesamten Bergbaubetrieb darzulegen.In den Anträgen auf Gewährung von Beihilfen zum Aufsuchen von bergfreien oder grundeigenen mineralischen Rohstoffen, zur Vorbereitung der Gewinnung dieser Rohstoffe in neuen Betriebsbereichen oder zur Sicherung des Bestandes von Bergbaubetrieben nach Paragraph 3, Absatz eins, sind darüber hinaus die geplanten Vorhaben zu beschreiben und Angaben über den zeitlichen Ablauf der Durchführung, die voraussichtlichen Kosten sowie die Finanzierung des geplanten Vorhabens, ferner über dessen Wirtschaftlichkeit und Erfolgsaussichten zu machen. Wird eine Beihilfe zur Überbrückung von Notstandsfällen im technischen Bereich begehrt, so sind außerdem die Auswirkungen des Notstandsfalles auf den gesamten Bergbaubetrieb darzulegen.
Schlagworte
Ertragslage, Vermögenslage
Dokumentnummer
NOR40006841