Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Baugewerbe-Befähigungsnachweisverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 107/1980 aufgehoben durch BGBl. Nr. 294/1996Bundesgesetzblatt Nr. 107 aus 1980, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 294 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 14Paragraph 14
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
§ 14. Der erste Teil der schriftlichen Prüfung hat sich auf die für die selbständige Ausübung des Zimmermeistergewerbes erforderlichen Kenntnisse auf dem Gebiete der Mathematik, der Darstellenden Geometrie, der Baustatik, der Festigkeitslehre und des Holzbaues zu erstrecken. Die Prüfungsaufgaben haben jeweils mindestens eine Aufgabe aus den angegebenen Gebieten zu enthalten. Bei den Prüfungsaufgaben ist anzugeben, ob eine schriftliche, eine zeichnerische oder eine schriftliche und zeichnerische Beantwortung erforderlich ist. Die Erledigung der Prüfungsaufgaben muß vom Prüfling in zwölf Stunden erwartet werden können, nach 16 Stunden, die zu gleichen Teilen auf zwei aufeinanderfolgende Werktage aufzuteilen sind, ist der erste Teil der schriftlichen Prüfung zu beenden. Paragraph 14, Der erste Teil der schriftlichen Prüfung hat sich auf die für die selbständige Ausübung des Zimmermeistergewerbes erforderlichen Kenntnisse auf dem Gebiete der Mathematik, der Darstellenden Geometrie, der Baustatik, der Festigkeitslehre und des Holzbaues zu erstrecken. Die Prüfungsaufgaben haben jeweils mindestens eine Aufgabe aus den angegebenen Gebieten zu enthalten. Bei den Prüfungsaufgaben ist anzugeben, ob eine schriftliche, eine zeichnerische oder eine schriftliche und zeichnerische Beantwortung erforderlich ist. Die Erledigung der Prüfungsaufgaben muß vom Prüfling in zwölf Stunden erwartet werden können, nach 16 Stunden, die zu gleichen Teilen auf zwei aufeinanderfolgende Werktage aufzuteilen sind, ist der erste Teil der schriftlichen Prüfung zu beenden.
Schlagworte
Prüfungsstoff, Prüfungsdauer, Statik
Dokumentnummer
NOR12072536
Alte Dokumentnummer
N5198010016Q