Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
ab 30.12.1987 — BGBl. Nr. 83/1988
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute30.12.1987 BGBl. Nr. 83/1988

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

GATT - Liste römisch 32 - Österreich (Handel mit Zivilluftfahrzeugen)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 276 aus 1980, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 83 aus 1988,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

30.12.1987BGBl. Nr. 83/1988

Außerkrafttretensdatum

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Text

(Übersetzung)

An den Generaldirektor des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens Genf

ERGÄNZUNG DER LISTE römisch 32 — ÖSTERREICH

Unter Bezugnahme auf Absatz 2.1.3. des Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen vom 12. April 1979 wird die dem Genfer Protokoll (1979) zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen angeschlossene Liste römisch 32 — Österreich *1), vorbehaltlich der Durchführung des nach der österreichischen Bundesverfassung vorgesehenen Verfahrens, wie folgt ergänzt:

  1. Ziffer eins
    Allgemeine Anmerkungen zur Liste römisch 32 — Österreich

Nach Absatz 5 der Allgemeinen Anmerkungen zur Liste römisch 32 — Österreich ist folgender neuer Absatz 6 einzufügen:

  1. Ziffer 6
    Zugeständnisse, die gemäß dem Übereinkommen über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen vom 12. April 1979 gewährt werden, sind in der Liste entsprechend bezeichnet und treten mit dem Wirksamwerden dieses Übereinkommens für Österreich zur Gänze in Kraft. Diese Zugeständnisse werden unter den Bedingungen und Bestimmungen des Artikels 2 des vorerwähnten Übereinkommens angewendet.
Zur Sicherung der Einhaltung der Bedingung über die Endverwendung übt die Zollverwaltung die Zollaufsicht nicht nur beim Importeur sondern auch bei jedem weiteren Händler oder Verwender aus. Die Gültigkeitsdauer dieser Zugeständnisse hängt von der Gültigkeitsdauer des Übereinkommens übet den Handel mit Zivilluftfahrzeugen für Österreich ab."

  1. Ziffer 2
    Teil römisch eins der Liste römisch 32 — Österreich

In den Teil römisch eins der Liste römisch 32 — Österreich sind folgende neue Zugeständnisse aufzunehmen:

Anmerkung, Anlage nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt bzw. auf das PDF-Format im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt Nr. 276/1980

Bundesgesetzblatt Nr. 523/1984

Bundesgesetzblatt Nr. 83/1988

  Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Generaldirektor, den

Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

                                         Dr. Rudolf Willenpart

                                           Ministerialrat

________________________________________________________________

  *1) Verlautbart in BGBl. Nr. 16/1980

Gesetzesnummer

10006642

Dokumentnummer

NOR40081869