Norm Internationale Energie-Agentur - Wärmepumpen× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Internationale Energie-Agentur - Wärmepumpen Fassungen (Gesetz) ab 09.07.1979 — BGBl. Nr. 214/1980 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.01.2008 § → § BGBl. I Nr. 2/2008 09.07.197931.12.2007 BGBl. Nr. 214/1980 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 09.07.1979 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArtikel 1ZIELSETZUNGENArt. 1Artikel 2Art. 2DAS EXEKUTIVKOMITEEArtikel 3DER BEAUFTRAGTEArt. 3Artikel 4DURCHFÜHRUNG UND PERSONALArt. 4Artikel 5Art. 5FINANZIERUNGArtikel 6INFORMATION UND GEISTIGES EIGENTUMArt. 6Artikel 7HAFTUNGArt. 7Artikel 8LEGISLATIVE BESTIMMUNGENArt. 8Artikel 9BEITRITT UND RÜCKTRITT VERTRAGSCHLIESSENDER PARTEIENArt. 9Artikel 10SCHLUSSBESTIMMUNGENArt. 10AnlagenAnl. 1