Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Versorgungssicherungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 282/1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 334/1988Bundesgesetzblatt Nr. 282 aus 1980, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 334 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Anlage 1
Welche Waren unter die Warengruppen der Z 1 fallen, bestimmt sich nach dem Zolltarif (Zolltarifgesetz 1988, BGBl. Nr. 155/1987).Welche Waren unter die Warengruppen der Ziffer eins, fallen, bestimmt sich nach dem Zolltarif (Zolltarifgesetz 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1987,).
Ziffer 1:
Rohstoffe und Halbfabrikate der Abschnitte I bis IV des Zolltarifs,Rohstoffe und Halbfabrikate der Abschnitte römisch eins bis römisch vier des Zolltarifs,
Zigarren, Stumpen, Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatz; anderer verarbeiteter Tabak und anderer verarbeiteter Tabakersatz; „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak,
Mineralische Stoffe, ausgenommen mineralische Brennstoffe, Mineralöle und ihre Destillationserzeugnisse,
Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien,
Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus,
Rohe Häute und Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Waren aus tierischen Därmen,
Halbstoffe aus Holz oder anderem cellulosehaltigem Fasermaterial; Abfälle von Papier oder Pappe; Papier und Pappe sowie Waren daraus,
Textile Spinnstoffe und Waren daraus,
Schuhe und ähnliche Waren; Teile dieser Waren,
Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Erzeugnisse; Glas und Glaswaren,
Unedle Metalle und Waren daraus,
Maschinen und Apparate; elektrotechnische Waren und deren Teile,
Optische, photographische und kinematographische, Meß-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische oder chirurgische Instrumente und Apparate; Teile und Zubehör dieser Waren.
Ziffer 2:
Abfallstoffe, soweit sie nicht unter Ziffer 1 fallen.
Anmerkung
BVG: Art. I, BGBl. Nr. 334/1988
Schlagworte
Meßinstrument, Prüfinstrument
Zuletzt aktualisiert am
28.06.2023
Dokumentnummer
NOR12072609
Alte Dokumentnummer
N5198012397H