der entsprechend aufgeteilte Wert folgender Gegenstände und Leistungen, die unmittelbar oder mittelbar vom Käufer unentgeltlich oder zu ermäßigten Preisen für die Verwendung im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Verkauf zur Ausfuhr der zu bewertenden Waren geliefert bzw. erbracht wurden, soweit dieser Wert nicht im tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis enthalten ist:
(i) der in den eingeführten Waren enthaltenen Materialien,
Bestandteile, Teile und dergleichen;
(ii) der bei der Herstellung der eingeführten Waren
verwendeten Werkzeuge, Matrizen, Gussformen und dergleichen;
(iii) der bei der Herstellung der eingeführten Waren
verbrauchten Materialien;
(iv) der für die Herstellung der eingeführten Waren
notwendigen Techniken, Entwicklungen, Entwürfe, Pläne und Skizzen, die in einem anderen als dem Einfuhrland erarbeitet wurden;