Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ungarn
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 3/1981Bundesgesetzblatt Nr. 3 aus 1981,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
59/12 Fremdenverkehr
Text
Artikel 6
Die Vertragsparteien werden die Fremdenverkehrswerbung, den Austausch und Vertrieb von Fremdenverkehrsinformationen und -publikationen sowie Initiativen einer gemeinsamen regionalen Fremdenverkehrswerbung weiterhin fördern und unterstützen. Sie werden alle geeigneten Maßnahmen treffen, um den in ihrem Lande weilenden Touristen des jeweils anderen Staates den Erwerb ihrer bedeutendsten einheimischen Tages- und Wochenzeitungen zu ermöglichen.
Schlagworte
Fremdenverkehrspublikation, Tageszeitung
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016
Dokumentnummer
NOR12073179
Alte Dokumentnummer
N5198135780L