Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Fleischer-Meisterprüfungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 11/1981Bundesgesetzblatt Nr. 11 aus 1981,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
50/01 Gewerbeordnung
Beachte
Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994 Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994
mit Ablauf des 31. Jänner 2004 außer Kraft getreten.
Text
Arbeitskunde
§ 5. Im Gegenstand Arbeitskunde sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen: Paragraph 5, Im Gegenstand Arbeitskunde sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen:
Schlachtungsvorgang bei den einzelnen Schlachttieren bankgerechtes Zerfällen des geschlachteten Tieres, Bereitung des Wurstbräts;
Arten der modernen Konservierung;
Erzeugungs- und Lagerungsfehler bei Würsten und Verhüten derartiger Fehler;
Herstellung küchenfertiger Fleischgerichte.
Schlagworte
Prüfungsstoff, Erzeugungsfehler
Dokumentnummer
NOR12072875
Alte Dokumentnummer
N51981167160