Kurztitel
Bäcker-Meisterprüfungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 22/1981Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1981,
Beachte
Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994 Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994
mit Ablauf des 31. Jänner 2004 außer Kraft getreten.
Text
Fachkunde
§ 6. Im Gegenstand Fachkunde sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen: Paragraph 6, Im Gegenstand Fachkunde sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen:
I. Teiglockerungrömisch eins. Teiglockerung
biologisch (Gärung; Hefe, Sauerteig - Stufenführung),
chemisch (Backpulver, Hirschhornsalz, Pottasche),
physikalisch (Fett, Eier, Luft);
II. Teigbereitung (Berechnung der Teigausbeute, Aufarbeitung des Teiges, Gärungsfehler, Führungsfehler) beirömisch zwei. Teigbereitung (Berechnung der Teigausbeute, Aufarbeitung des Teiges, Gärungsfehler, Führungsfehler) bei
Brot:
Führung
indirekte Sauerführung: Kenntnis des richtigen Verhältnisses der Sauerstufen (3-Stufenführung) und deren Berechnung sowie die Beurteilung der Stufenreife,
Neben dem landesüblichen Brot ist auch bei anderen aus Brotgetreide zu erzeugenden Brotsorten, wie Schrotbrot, Vollkornbrot, Brot mit Beigabe von Sämereien, Keimlingen und ähnlichem (gegebenenfalls auch bei weiteren erzeugungsaktuellen Brotsorten), die Kenntnis ihrer speziellen Herführungsarbeiten (Brühstück, Quellstück usw.) in deren Grundzügen nachzuweisen.
Weißgebäck:
Die Dauer der Teigknetung, der Einfluß der Jahreszeit, der Witterung und der Temperatur sind richtig einzuschätzen; die Bedeutung der Mehlqualität, der Teigmenge und der Beigaben von Zutaten (Zucker, Fett, Salz, Backhilfsmittel) in bezug auf die Erzielung einer entsprechenden Güte ist zu beherrschen.
Feinbackwaren:
Die Kenntnis der Herstellung von Backwaren aus Massen, die aus Fertigmehlen bzw. Aufschlagmassen unter Zugabe von Flüssigkeit (Wasser, Milch, Ei) bereitet und in Backformen (zB Wandeln verschiedener geometrischer Formgebung, Gugelhupfformen, Tierformen) gebacken werden, sowie der Herstellung von Backwaren aus Mürbteig, welche vor dem Backen auch mit Auflagen und Füllungen versehen werden können, ist nachzuweisen.
III. Backprozeßrömisch drei. Backprozeß
Vorgang während des Backprozesses, Backdauer, Backverlust, Brotfehler, Gebäckfehler (Entstehung und Verhütung).
IV. Brot- und Gebäckbeurteilung sowie -lagerung Qualitätsbeurteilung, Krankheiten an Brot und Gebäck (Entstehung und Verhütung), Säuregrad, Gewichtsverlust bei der Lagerung, Brotsorten.römisch vier. Brot- und Gebäckbeurteilung sowie -lagerung Qualitätsbeurteilung, Krankheiten an Brot und Gebäck (Entstehung und Verhütung), Säuregrad, Gewichtsverlust bei der Lagerung, Brotsorten.
V. Gärunterbrechungrömisch fünf. Gärunterbrechung
VI. Frischhaltung von Backerzeugnissenrömisch sechs. Frischhaltung von Backerzeugnissen
Frischhalten von Brot durch Wärme,
Frischhalten von Backerzeugnissen durch Tiefkühlung (Schockfrosten, Einfrier- und Lagertemperaturen, Auftauvorgänge bzw. Frischeregenerierung).
Schlagworte
Prüfungsstoff, Lockerung, Germ, Ausbeute, Fehler, Reife, Samen,
Kneten, Brotbeurteilung, Lagerung, Brotlagerung, Gebäcklagerung,
Kühlung, Frosten, Einfriertemperatur, Regenierung