Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bäcker-Meisterprüfungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 22/1981Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1981,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
50/01 Gewerbeordnung
Beachte
Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994 Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994
mit Ablauf des 31. Jänner 2004 außer Kraft getreten.
Text
Werkstatt und Verkauf
§ 8. Im Gegenstand Werkstatt und Verkauf sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen: Paragraph 8, Im Gegenstand Werkstatt und Verkauf sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen:
I. Werkstattrömisch eins. Werkstatt
Backöfen
Grundlegendes Wissen über Arten (Einschießöfen, Etagenöfen, Durchlauföfen usw.) und Bedienung, Beheizung, Backflächenausnützung sowie Wirtschaftlichkeit, Pflege und Instandhaltung.
Bäckereimaschinen
Grundlegendes Wissen über Teigbereitungsmaschinen (System und Arbeitsweise), Teigaufbereitungsmaschinen (Teigteilmaschinen, Teigteil- und -schleifmaschinen, Wirkmaschinen), Teigaufbereitungsanlagen usw.; Gärschränke, Gärunterbrecher, Hilfsmaschinen (Zerkleinerungsmaschinen usw.), Arbeits- und Hilfsgeräte.
Arbeits- und Lagerräume
Anlage, Beschaffenheit, Instandhaltung.
II. Verkaufrömisch zwei. Verkauf
Verkaufsräume
Grundlegende Kenntnisse über Ausstattung und Einrichtung von Verkaufsräumen und zugehörigen Lagerräumen.
Schlagworte
Prüfungsstoff, Ofen, Maschine, Maschinenkunde, Teigschleifmaschine,
Gärschrank, Arbeitsgerät, Arbeitsraum, Lagerraum
Dokumentnummer
NOR12072887
Alte Dokumentnummer
N51981167290