Rechtstracker.at

§ 3

Fassungen
01.08.1981 bis 06.03.1998 — BGBl. Nr. 164/1981 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 301.08.198106.03.1998 BGBl. Nr. 164/1981 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 70/1998

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Karosseriebauer-Meisterprüfungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 164 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 70 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.08.1981BGBl. Nr. 164/1981

Außerkrafttretensdatum

06.03.1998aufgehoben durch BGBl. II Nr. 70/1998

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

Fachlich-theoretischer Teil der Meisterprüfung

Paragraph 3, (1) Der fachlich-theoretische Teil der Meisterprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

  1. Absatz 2,Die schriftliche Prüfung hat sich auf die Gegenstände Fachrechnen und Fachkalkulation (Paragraph 4,) und Fachzeichnen (Paragraph 5,) zu erstrecken. Die Erledigung der Prüfungsaufgaben muß vom Prüfling im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation und im Gegenstand Fachzeichnen jeweils in vier Stunden erwartet werden können. Die Prüfung ist im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation und im Gegenstand Fachzeichnen jeweils nach fünf Stunden zu beenden.
  2. Absatz 3,Die mündliche Prüfung hat sich auf die Gegenstände Fachkunde (Paragraph 6,) und Fachliche Sondervorschriften (Paragraph 7,) zu erstrecken. Sie darf außer in begründeten Ausnahmefällen nicht kürzer als 20 Minuten und nicht länger als 30 Minuten dauern.
  3. Absatz 4,Der erfolgreiche Besuch folgender Schulen ersetzt den fachlich-theoretischen Teil der Meisterprüfung:
    1. Ziffer eins
      Höhere Lehranstalt für Maschinenbau-Kraftfahrzeugbau,
    2. Ziffer 2
      Höhere Lehranstalt für Maschinenbau, Motoren- und Kraftfahrzeugbau.

Schlagworte

Theorie, Prüfungsstoff, Rechnen, Zeichnen, Kalkulation, Prüfungsdauer

Gesetzesnummer

10006686

Dokumentnummer

NOR12072922

Alte Dokumentnummer

N51981167750