Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Former und Gießer (Metall und Eisen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 227/1981 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 188/2010Bundesgesetzblatt Nr. 227 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 188 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Schlußbestimmungen
§ 6.Paragraph 6,
(1)Absatz eins,Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Former und Gießer (Metall und Eisen) ist im übrigen die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 in der geltenden Fassung anzuwenden.Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Former und Gießer (Metall und Eisen) ist im übrigen die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1974, in der geltenden Fassung anzuwenden. (2)Absatz 2,Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1981 in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
09.04.2026
Dokumentnummer
NOR12072976
Alte Dokumentnummer
N51981168520