Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Friseur-Meisterprüfungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 326/1981 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 39/1998Bundesgesetzblatt Nr. 326 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 39 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Fachkalkulation und Kostenrechnung
§ 7. Die Prüfung im Gegenstand Fachkalkulation und Kostenrechnung hat die Ausführung dreier Aufgaben aus folgenden Bereichen zu umfassen: Paragraph 7, Die Prüfung im Gegenstand Fachkalkulation und Kostenrechnung hat die Ausführung dreier Aufgaben aus folgenden Bereichen zu umfassen:
Kalkulation des Messerhaarschnittes,
Kalkulation einer Dauerwelle,
Kalkulation einer Ganzfärbung,
Kalkulation einer Perücke,
Kalkulation für Haarersatzteile,
Kosten einer Arbeitsstunde - effektive Arbeitsstunde,
Ermittlung der Unkosten, Berechnung des Meisterlohnes und des Gewinnanteiles.
Schlagworte
Prüfungsstoff, Kalkulation
Dokumentnummer
NOR12073059
Alte Dokumentnummer
N51981170250