Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Messerschmied-Meisterprüfungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 327/1981 aufgehoben durch BGBl. Nr. 458/1995Bundesgesetzblatt Nr. 327 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 458 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Arbeitskunde
§ 7. Im Gegenstand Arbeitskunde sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen: Paragraph 7, Im Gegenstand Arbeitskunde sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen:
Werkzeuge und Werkzeugmaschinen,
Schleifmittel (Arten, Aufbau und Eigenschaften),
Oberflächenbehandlung der Metalle und der Kunststoffe,
Löten (Weich- und Hartlöten),
Aufbau, Funktion und Reparatur der gebräuchlichsten Schneidwerkzeuge,
Ein- und Ausbauen sowie Justieren von Messern, Schneidsätzen und Scheren,
Warten und Instandhalten von Schneidwerkzeugen, -geräten und -maschinen.
Schlagworte
Prüfungsstoff, Schneidgerät, Schneidmaschinen,
Löten
Dokumentnummer
NOR12073069
Alte Dokumentnummer
N51981170360