Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Messerschmied-Meisterprüfungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 327/1981 aufgehoben durch BGBl. Nr. 458/1995Bundesgesetzblatt Nr. 327 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 458 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Fachliche Sondervorschriften
§ 8. Im Gegenstand Fachliche Sondervorschriften sind dem Prüfling Fragen über einschlägige sicherheitstechnische Vorschriften für die Aufstellung und die Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten und über sonstige einschlägige Sicherheitsvorschriften der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes zu stellen. Paragraph 8, Im Gegenstand Fachliche Sondervorschriften sind dem Prüfling Fragen über einschlägige sicherheitstechnische Vorschriften für die Aufstellung und die Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten und über sonstige einschlägige Sicherheitsvorschriften der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes zu stellen.
Dokumentnummer
NOR12073070
Alte Dokumentnummer
N51981170370